Kinderschändung und die Richtlinie 2006/24/EG
Mai 22, 2010 Hinterlasse einen Kommentar
Heute gab es auf netzpolitik.org einen Interessanten Artikel zu lesen: http://www.netzpolitik.org/2010/smile29-eu-mit-der-kipo-keule-gegen-google/
openSUSE, Packaging, KDE, Politics, Economy, Life with the Compiler and more
Mai 22, 2010 Hinterlasse einen Kommentar
Heute gab es auf netzpolitik.org einen Interessanten Artikel zu lesen: http://www.netzpolitik.org/2010/smile29-eu-mit-der-kipo-keule-gegen-google/
September 14, 2009 Hinterlasse einen Kommentar
Nachdem ich erst kürzlich dem Kurtzfilm “Du bist Terrorist” empfohlen habe, kommt nun die Fortsetzung aus gleicher Feder. Viel Spaß beim anschauen. http://rettedeinefreiheit.de/
April 7, 2009 Hinterlasse einen Kommentar
Ich hatte vor einer Weile meinen Unwillen bezüglich der Internetzensur ausgedrückt durch eine Email an die Ministerin von der Leyen. Hier folgt nun die offizielle Stellungnahme.
From: “Info” <info@bmfsfjservice.bund.de>
Sehr geehrter Herr Manns,
für Ihr Schreiben vom 27. März 2009 danke ich Ihnen. Haben Sie auch
vielen
Dank für Ihre Unterstützung.
Der Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist für
die
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. In diesem Zusammenhang stellen
uns
technische Entwicklungen vor immer wieder neue Aufgaben. So ist das
konsequente Vorgehen gegen die Verbreitung von Kinderpornographie eine
unbedingte Notwendigkeit, denn das Internet darf diesbezüglich kein
rechtsfreier Raum sein.
Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird
mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Kinderpornographie
ist
die Dokumentation des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die Opfer
werden
immer jünger; gezeigt werden zunehmend Gewaltausübungen gegen
Kleinkinder
oder sogar Kleinstkinder. Und die Verantwortlichen sowie Täter nehmen
monatlich Millionenbeträge ein. Nur ein geringer Anteil der
Kinderpornographie wird über deutsche Server verbreitet. Sobald Kenntnis
von
Darstellungen des sexuellen Missbrauchs auf deutschen Websites oder
Servern
besteht, geht die Polizei gegen den Inhalteanbieter vor, veranlasst über
den
Hostprovider die Löschung und wertet Verbindungsdaten aus.
Wenn kinderpornographische Angebote von Ausländern oder im Ausland
betrieben
werden, werden zuständige Behörden und Beschwerdestellen im jeweiligen
Land
informiert und um vergleichbare Maßnahmen der Täterermittlung oder
Beseitigung des Verstoßes gebeten.
Hinweise auf kinderpornographische Inhalte werden beim Bundeskriminalamt
verifiziert und bei entsprechender Verdachtslage auf dem Interpol-Weg in
die
Staaten weitergeleitet, in denen die Webseiten physikalisch liegen. Das
Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter leisten im Inland
hervorragende Arbeit. Die häufigen Meldungen in der Presse über
ausgehobene
Kinderpornographie-Ringe belegen das. Die Ermittler werden auch
weiterhin
hart daran arbeiten, die Täter im Inland zu ermitteln und die Quellen im
Ausland zu schließen.
Trotz aller nationalen und internationalen Anstrengungen bleiben viele
Kinderpornographie-Seiten im Netz verfügbar. Es gelingt in vielen
Staaten
nicht, Betreiber kinderpornographischer Angebote (sog. Content-Provider)
haftbar zu machen oder ihnen die Plattform (über sog. Host-Provider) zu
entziehen.
Die derzeitige Diskussion um die Erschwerung des Zugangs zu
kinderpornographischen Inhalten bezieht sich auf angebotene Webseiten,
auf
denen diese Inhalte gewerblich angeboten werden. Es handelt sich dabei
um
eine Form der schweren und organisierten internationalen Kriminalität,
über
die das Bundeskriminalamt im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion
Informationen sammelt. Die dort derzeit vorhandenen Informationen
beziehen
sich auf ca. 1000 solcher Webseiten. Diese Webseiten werden derzeit
jedoch
nicht auf gesonderten Listen geführt.
Da in der Hälfte aller Länder Besitz und Verbreitung von
Kinderpornographie
entweder nicht einmal unter Strafe stehen oder nicht ausreichend
sanktioniert werden, reichen in vielen Fällen polizeiliche Mittel nicht
aus.
Dann bleibt nur die Sperrung als letztes Mittel. Ein Vorgehen gegen den
Inhalteanbieter und damit eigentlich vorrangig in Anspruch zu nehmenden
Verantwortlichen scheitert in diesen Fällen daran, dass der für die
Inhalte
Verantwortliche im Ausland niedergelassen ist.
Zwar ist die Informationsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut mit
Verfassungsrang. Jedoch geht es hier um die Erschwerung des Zugriffs auf
Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten. Nach dem Strafgesetzbuch
sind
sowohl die Verbreitung als auch der Erwerb und Besitz von
Kinderpornographie
strafbar.
Sperrungen werden seit vielen Jahren erfolgreich in Norwegen, Dänemark,
Schweden, Finn¬land, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland,
Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt, überwiegend auf der Grundlage
freiwilliger Selbstverpflichtungen.
Die jahrelangen Erfahrungen der Länder, die bereits Zugangssperren
eingerichtet haben, zeigen, dass das System funktioniert und täglich
Zehntausende an Zugriffen auf kinderpornographische Angebote geblockt
werden
können. Entscheidend ist nicht, dass technisch versierte Internetnutzer
immer Wege finden werden, die Sperren zu umgehen. Maßgeblich ist
vielmehr,
dass durch Zugangssperren der Zugang für die große Masse der
durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird und die harten
Fälle auf Nebenwege gezwungen werden. Statt vor den Möglichkeiten im
World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung
von
Kinderpornographie genutzt.
Die Bundesregierung sieht sich deshalb in ihrer Auffassung von den
Erfahrungen dieser Länder darin bestätigt, dass Sperrungen ein
geeignetes
Mittel sind, die Reichweite von bekannten kinderpornographischen
Websites zu
beschränken, wenn andere Mittel versagen. Dabei sollten Sperrungen
Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von
Kindern
und seiner Darstellung im Internet sein. Die Ermittlung der Täter und
der
Opferschutz sollen dadurch nicht ersetzt, sondern wirksam ergänzt
werden.
Die Bundesregierung strebt die Zusammenarbeit mit diesen Ländern an, um
durch internationale Kooperationen zu möglichst effektiven Maßnahmen
gegen
die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu gelangen und zu einem
Austausch der gesperrten Seiten zu kommen.
Im Rahmen eines Spitzengesprächs am 13. Januar 2009 haben sich Minister
Schäuble, Ministerin von der Leyen und Minister Glos mit Vertretern der
großen Internetanbieter in Deutschland auf ein zweistufiges Verfahren
geeinigt.
Seit dem 23. Januar 2009 tagt hierzu unter der Federführung des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine
Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des Bundesinnenministeriums, des
Bundeswirtschaftsministeriums, des Bundeskriminalamts, des Bundesamts
für
Sicherheit in der Informationstechnik und der acht großen deutschen
Internetprovider sowie den Verbänden BITKOM, eco und FSM.
Die Verhandlungen mit den Internetprovidern sind nun so weit, das die
ersten
Unternehmen bereit sind, bereits jetzt eine Vertrag mit dem Bund,
vertreten
durch das BKA, zur Zugangserschwerung kinderpornographischer Seiten zu
unterzeichnen. Damit folgt die Bundesregierung dem Beispiel vieler
Länder
und Deutschland schließt endlich auf als eines der großen Länder in der
EU.
Die Europäische Kommission hat deshalb diesen Schritt ausdrücklich
begrüßt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25. März 2009, Eckpunkte zu
Regelungen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet
verabschiedet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Service-Team
_______________________________
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
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März 25, 2009 Hinterlasse einen Kommentar
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